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Bar­rie­re­freie Websites: Dein Leitfaden zu Gesetz & Maßnahmen

Ver­öf­fent­licht am 12. Juli 2024  |  von Maike Burk

Ab Sommer 2025 müssen Websites, Online­shops und Apps bar­rie­re­frei sein. 

In welchem Fall dich das Gesetz tat­säch­lich betrifft, welche groß­ar­tigen Marketing-Vorteile eine bar­rie­re­freie Website für dich haben kann – und welche Maßnahmen du umsetzen solltest, erfährst du in diesem Blogartikel.

Check­liste bar­rie­re­freie Website (für Eilige)

  • das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft
  • bar­rie­re­freie Websites sind für alle Menschen erreichbar, nutzbar und ver­ständ­lich, mit und ohne Seh‑, Hör- oder Sprach-Beeinträchtigungen
  • wichtige Elemente sind bei­spiels­weise: Text­al­ter­na­tiven für Bilder, Unter­titel für Videos und eine leichte Navigation
  • das Gesetz betrifft Unter­nehmen ab einer Größe von 10 Mitarbeiter:innen oder einem Umsatz von 2 Millionen EUR
  • eine bar­rie­re­freie Website kann deine Con­ver­sions insgesamt erhöhen (Klicks, Erst­an­fragen, Buchungen, Lesebereitschaft…)

Defi­ni­tion: Was versteht man unter einer bar­rie­re­freien Website?

Beim Thema bar­rie­re­freie Website denken viele von uns, dass die Seite für Menschen mit Beein­träch­ti­gungen zugäng­lich sein soll. Richtig ist:

Bar­rie­re­frei bedeutet, dass die Website für jede Person zugäng­lich und erfassbar ist – also für Menschen mit und ohne Behinderung.

Konkret heißt das: Websitebesucher:innen sollen an die gewünschten Infor­ma­tionen gelangen und diese nutzen können – und bei­spiels­weise nicht durch per­sön­liche oder durch tech­ni­sche Ein­schrän­kungen daran gehindert werden.

 

Drei Beispiele:

1. Deine bar­rie­re­freie Website soll lesbar sein – das wäre sie zum Beispiel nicht, wenn du eine sehr helle Schrift auf einem hellen Hin­ter­grund ver­wen­dest. Ein typisches Beispiel ist, wenn Über­schriften auf Bilder gesetzt werden und man den Text nicht oder nicht gut lesen kann.

2. Ältere Menschen haben ein anderes Lese­ver­halten als jüngere – sie lesen ten­den­ziell Wort für Wort, während jüngere Menschen Website-Inhalte über­fliegen und für sie wichtige Stellen lesen.

Solche Über­le­gungen können zum Beispiel in die Gestal­tung von Über­schriften mit ein­fließen (zweiter Leseweg für die Ori­en­tie­rung beim Scrollen). Oder in die Gestal­tung von mittig gesetzten Text­blö­cken, sodass das Auge beim Lesen nicht vom linken zum rechten Bild­schirm­rand mit wanden muss…

3. Deine bar­rie­re­freie Website sollte für Menschen nutzbar sein, die auf tech­ni­sche Hilfs­mittel ange­wiesen sind. Ein Beispiel: Wenn du die Alt-Tags deiner Bilder beschrif­test, kann der Text von Screen­rea­dern vor­ge­lesen werden, sodass Menschen mit einer Seh­schwäche oder einer Seh­be­hin­de­rung an diese Infor­ma­tionen gelangen können.

 

Auf welche Barrieren stoßen Menschen mit Ein­schrän­kungen oder Behin­de­rungen auf Websites?

Es gibt viele Barrieren, die bei der Nutzung von Websites oder Web-Anwen­dungen entstehen können. Ich nenne dir hier ein paar Beispiele:

– Menschen mit einer Seh­schwäche oder Seh­be­hin­de­rung haben es schwerer, Texte zu lesen, wenn sich Schrift und Hin­ter­grund nicht stark genug von­ein­ander abheben.

Blinde Menschen können Websites nutzen, wenn du Bilder / Formulare / Buttons textlich beschrif­test, sodass sie den Text von einer Sprach­steue­rung einlesen lassen und abhören können.

Gehörlose Menschen stoßen auf Barrieren, wenn Videos keine Unter­titel haben. Ohne Unter­titel können sie den gespro­chenen Inhalt nicht verstehen, wodurch wichtige Infor­ma­tionen verloren gehen.

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG)

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Unter­nehmen werden damit ver­pflichtet, ihre Websites, Online­shops, Apps oder andere Web-Anwen­dungen so zu gestalten, dass auch Menschen mit Ein­schrän­kungen oder Behin­de­rungen sie nutzen können.

Das Ziel ist, dass jede Person gleich­be­rech­tigt auf Infor­ma­tionen und Dienste im Internet zugreifen kann.

Das Gesetz betrifft Pri­vat­un­ter­nehmen, B2C-Websites, Dienst­leis­tungen oder auch Produkte. Für öffent­liche Ein­rich­tungen ist das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz schon länger in Kraft.

Wer ist vom BFSG ausgenommen?

Aus­ge­nommen sind: private Seiten, Kleinunternehmer:innen – sowie Unter­nehmen mit weniger als 10 Beschäf­tigten bzw. einem Umsatz von maximal 2 Millionen Euro.

Prüfe für dich, ob du zur Umsetzung einer bar­rie­re­freien Websites ver­pflichtet oder davon aus­ge­nommen bist, dieser Blog­ar­tikel ist keine Rechts­be­ra­tung. Ganz unten findest du weitere Quellen.

 

Meine Meinung zur Bar­rie­re­frei­heit auf Websites: Für mich macht es sehr viel Sinn, dass wir als Website-Betreiber:innen auf Bar­rie­re­frei­heit achten, weil das

  • insgesamt zu einer besseren Nut­zer­er­fah­rung führt,
  • dadurch ggf. unsere Con­ver­sions steigen,
  • wir für die Zukunft gerüstet sind, falls sich die Geset­zes­lage verändert
  • ich dafür bin, dass wir als Gesell­schaft versuchen, alle menschen einzubeziehen

Lies hier mehr zu den gesetz­li­chen Anfor­de­rungen: www​.aktion​-mensch​.de/​b​a​r​r​i​e​r​e​f​r​e​i​e​-​w​e​b​s​i​t​e​/​g​e​s​e​t​z​l​i​c​h​e​-​p​f​l​i​chten

Warum bar­rie­re­freie Websites für UNS ALLE wichtig ist

In Deutsch­land leben 7,8 Millionen* Menschen mit Schwer­be­hin­de­rungen. Das sind viele Menschen, für die bar­rie­re­freie Websites eine wesent­liche Erleich­te­rung dar­stellen würden.

Eventuell betrifft das ja auch poten­zi­elle Kund:innen von dir und mir.

Aber auch für alle anderen Nutzer:innen deiner Website kann eine bar­rie­re­freie Umsetzung dazu führen, dass deine Website leichter und intui­tiver nutzbar ist – sodass ALLE Besucher:innen auf deiner Website zufrie­dener sind.

 

Vorteile einer bar­rie­re­freien Website

– Du kannst deine Reich­weite erhöhen, weil du in Summe mehr Menschen erreichst

– … Diese Aspekte ver­bes­sern deine Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung durch bessere Nut­zer­si­gnale. Es kann auch sein, dass Google das Thema Bar­rie­re­frei­heit als Ran­king­faktor aufgreift (nach dem Google Leak wissen wir ja, dass wir vieles nicht wissen)

– Mit einer bar­rie­re­freien Website hast du die gesetz­liche Anfor­de­rungen erfüllt, auch ein schönes Gefühl. Ich erkläre dir später im Artikel noch, welche Elemente genau in den Bereich der Bar­rie­re­frei­heit fallen. Und wie das deine Con­ver­sions generell ver­bes­sern kann.

– Deine Website wird für ALLE nut­zer­freund­li­cher: Denn eine bar­rie­re­freie Gestal­tung besteht nach meiner Erfahrung zu 100% aus genau den Elementen, die gut kon­ver­tieren (mehr Klicks, mehr Erst­an­fragen, längere Auf­ent­halte auf der Website usw.)

 

* Quelle: https://​www​.aktion​-mensch​.de/​i​n​k​l​u​s​i​o​n​/​b​a​r​r​i​e​r​e​f​r​e​i​h​e​i​t​/​b​a​r​r​i​e​r​e​f​r​e​i​e​-​w​e​b​s​i​t​e​/​w​i​e​-​b​a​r​r​i​e​r​e​f​r​e​i​-​i​s​t​-​m​e​i​n​e​-​w​e​b​s​i​t​e​-test

Was wäre, wenn deine Wunschkund:innen von ganz alleine auf dich zukommen? Lerne im SEO-Freunde-News­letter, wie du mit deiner Website bei Google sichtbar wirst – und die richtigen Kund:innen anziehst:

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Sophie – Newsletter-Abonnentin

11 Maßnahmen: So machst du deine Website barrierefrei

Kommen wir zur Praxis: Hier findest du einfach umsetz­bare Maßnahmen, die deine Website barrierefrei(er) machen – und gleich­zeitig auch für alle User:innen nut­zer­freund­li­cher. Vieles davon hast du viel­leicht schon richtig gemacht…

1. Simple und ver­ständ­liche Navigation

Deine Besucher:innen sollten sich einfach ver­ständ­lich durch deine Website navi­gieren können. Achte darauf, dass alle wichtigen Funk­tionen und Seiten leicht erreichbar sind und deine Menü­punkte sinnvoll benannt und logisch auf­ein­ander aufgebaut sind.

 

2. korrekte Überschriften-Struktur

Setze die Über­schriften h1-h6 korrekt ein; ich erkläre das mal anhand von einem Blogartikel:

– Es soll nur eine Haupt­über­schrift (h1) existieren
– Zwi­schen­über­schriften werden als h2 ausgewiesen
– Wenn du bei­spiels­weise einen Absatz in weitere Unter-Aspekte gliederst, ver­wen­dest du eine h3-Überschrift

Diese Struktur hilft auch Menschen, die Screen Reader benutzen, um sich in den Texten zu orientieren.

Prin­zi­piell ist die Über­schriften-Struktur online sehr ähnlich wie in den Print-Medien: Bei einem Zei­tungs­ar­tikel gibt es auch eine Haupt­über­schrift und dann wird der Text in kleinere Abschnitte mit Zwi­schen­über­schriften gegliedert.

 

3. Erstelle aus­sa­ge­kräf­tige Meta-Daten

Erstelle Title-Tags und Meta-Descrip­tions. Diese Daten fassen deine Sei­ten­in­halte zusammen – so wird es für alle Nutzer:innen ersicht­li­cher, worum es auf deiner jewei­ligen Seite geht.

Für SEO brauchst du aussage Titel (Headlines), sodass User:innen auf deine Seite klicken.

 

4. Ver­ständ­liche Sprache

Du klingst nicht cleverer, wenn du ela­bo­rierte und hoch­ge­sto­chene Texte schreibst (im Gegenteil). Bei deinen Website-Texten solltest du ver­ständ­lich schreiben, Fach­wörter je nach Ziel­gruppe nur gezielt einsetzen und bei­spiels­weise eher kurze Sätze schreiben.

Eine einfache Sprache macht dich nahbar, erhöht deine Auf­ent­halts­dauer (gut für SEO) – und ist ggf. auch für Menschen mit Ein­schrän­kungen nachvollziehbarer.

 

5. Alt-Tags deiner Bilder befüllen

Bilder sollten immer mit Alt-Attri­buten versehen werden, sodass soge­nannte Screen­reader diese Texte für blinde oder seh­be­hin­derte Benutzer:innen vorlesen können. Diese alter­na­tiven Texte sollen die gleiche Infor­ma­tion ver­mit­teln wie das Bild selbst oder beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist oder welchen Zweck es hat.

 

6. Videos bar­rie­re­frei einbinden

Wenn du Videos auf deiner Website ein­bin­dest, kannst du folgende Elemente nutzen (oder als Option anbieten), um die Inhalte bar­rie­re­frei zu gestalten:

– Unter­titel ein­blenden (oder als Option anbieten)
– Tran­skripte als Text unter dem Video anbieten, zum Beispiel als Klap­pen­text oder als Pdf
– Videos in Gebärdensprache

 

7. Audio­in­halte mit Transkripten

Wenn du Audio­in­halte bar­rie­re­frei zur Verfügung stellen möchtest, kannst du den Podcast zum Beispiel tran­skri­bieren. Schöner finde ich, wenn man den Inhalt auch ein bisschen „moderiert“, also den Text glättet. Sodass unfertige Sätze, Ver­spre­cher oder gele­gent­liche „ähms“ raus­ge­nommen sind und der Text auch gut lesbar ist.

 

8. Wähle kon­trast­reiche Farben

Am ein­fachsten lesbar sind Texte, bei denen sich die Schrift-Farbe von der Hin­ter­grund-Farbe abhebt: Das klassiche Beispiel ist die schwarze Schrift auf weißem Hin­ter­grund. Das ist für alle User:innen leichter lesbar, aber ältere Leser:innen und Menschen mit Seh­schwäche können mehr Probleme haben, wenn sich die Farben zu stark ähneln.

 

9. Nutze gut lesbare Schriftarten

Gut lesbar sind serifen-freie Schriften. Ich rate allen Websitebetreiber:innen: Verzichte auf Serifen-Schriften (die mit den Schnör­keln), denn die sind in der Regel sehr schwer und manchmal auch garnicht lesbar.

 

10. optimiere deine Website auch mobil

Deine Website sollte auf allen Geräten gut lesbar sein – also auch auf dem Tablet oder Smart­phone. Schneide deine Bilder für die Tablet- und Smart­phone-Ansicht ggf. anders zu als auf der Desktop-Variante.

 

11. Bar­rie­re­freies CMS (Content Manage­ment System)

Ein bar­rie­re­freies CMS bietet dir die Mög­lich­keit, die schon bespro­chenen Aspekte umzu­setzen: es können Alt-Texte für Bilder hin­ter­legt werden, Farben können indi­vi­duell gestaltet werden…

Die meisten bekannten Systeme wie WordPress können so ein­ge­stellt werden, dass deine Website bar­rie­re­frei ist. Sicher­lich werden CMS-Anbieter ihre Systeme auch ver­bes­sern, um am Markt relevant zu bleiben.

Fazit

Viele der Aspekte, die eine Website bar­rie­re­frei nutzbar machen, sind eigent­lich Les­bar­keits-Basics. Diese sollten wir alle sowieso umgesetzt haben, sodass User:innen sich gut auf unserer Website zurecht­finden – und den Besuch als positive Erfahrung wahr­nehmen. Was gibt es besseres, um eine gute Beziehung zu den Menschen auf­zu­bauen, die unsere poten­zi­ellen Kund:innen sind?

Häufige Fragen

In welchem Fall gilt eine Website als barrierefrei?

Deine Website gilt als bar­rie­re­frei, wenn sie von allen Besucher:innen ohne Ein­schrän­kungen genutzt werden kann. Dazu zählen Menschen mit und Menschen ohne Ein­schrän­kung oder Behinderung.

Insgesamt steht eine bar­rie­re­freie Website für eine nut­zer­freund­liche Gestal­tung, welche sowieso notwendig sind, wenn du bei Google ranken und Kund:innen über deine Website gewinnen möchtest.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Gesetz betrifft Unter­nehmen mit min­des­tens 10 Mit­ar­bei­tenden oder mit einem Umsatz von über 2 Millionen Euro. Aus­ge­nommen sind private Seiten und Klein­un­ter­nehmen unter diesen Schwellenwerten.

Prüfe für dich, ob du von diesem Gesetz betroffen bist – unter­schied­liche Quellen kommen zu unter­schied­li­chen Rück­schlüssen und ich dieser Blog­ar­tikel ist keine recht­liche Beratung.

Welche Maßnahmen machen eine Website barrierefrei?

Wichtige Maßnahmen sind unter anderem: einfache Navi­ga­tion, korrekte Über­schrif­ten­struktur, aus­sa­ge­kräf­tige Meta-Daten, ver­ständ­liche Sprache, Alt-Tags für Bilder, Unter­titel und Tran­skripte für Videos, kon­trast­reiche Farben für Texte, Felder, Buttons, gut lesbare Schrift­arten und ein bar­rie­re­freies CMS.

Wie kann ich meine Website auf Bar­rie­re­frei­heit überprüfen?

Es gibt ver­schie­dene Tools und Methoden wie die Web Content Acces­si­bi­lity Gui­de­lines (WCAG), Online-Vali­da­toren und auch manuelle Tests durch Benutzer:innen mit Ein­schrän­kungen und Behinderungen.

In diesem Blog­ar­tikel werden Methoden und Tools erklärt, um deine Website auf Bar­rie­re­frei­heit zu testen: www​.aktion​-mensch​.de/​w​i​e​-​b​a​r​r​i​e​r​e​f​r​e​i​-​i​s​t​-​m​e​i​n​e​-​w​e​b​s​i​t​e​-test

Wie funk­tio­nieren Screenreader?

Screen­reader sind Soft­ware­pro­gramme, welche den Text auf Websites in eine syn­the­ti­sche Sprache umwandeln: Inhalte werden vor­ge­lesen oder Nutzer:innen können über Tastatur- und Sprach­be­fehle auf Websites navigieren.

Was passiert, wenn ich die Vorgaben zur Bar­rie­re­frei­heit nicht erfülle?

Wenn dich das BFSG betrifft und die Vorgaben nicht erfüllt werden, kann das zu recht­li­chen Kon­se­quenzen führen.

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„Ich habe dank deiner Hilfe schon wieder einen richtig gut rankenden Artikel (Such­vo­lumen 1.300), schwanke zwischen Platz 1 und 3 🥳.”

Cristina – Newsletter-Abonnentin

SEO-Texter-Blog

Maike Burk
Lieb­ha­berin von Pistazien-Eis und Hüt­ten­wan­de­rungen, SEO-Expertin 

Meine Mission ist es, empa­thi­sche Texte so zu gestalten, dass sie bei Google auf Seite 1 gefunden werden. Zum Glück ist das heute kein Wider­spruch mehr, ansonsten wäre ich wieder im Archi­­tektur-Büro ange­stellt… // Erfahre mehr über mich oder folge mir auf Instagram.

4 Comments
  • Axel
    Posted at 13:07h, 17 Juli Antworten

    Hi Maike!
    Der Artikel war sehr auf­schluss­reich und hat wichtige Aspekte der Web-Acces­si­bi­lity beleuchtet.
    Danke dafür!

    VG
    Axel

    • Sarah
      Posted at 09:49h, 23 Juli

      Hallo lieber Axel, vielen Dank für dein positives Feedback zu dem Artikel. Wir freuen uns, dass er dir gefallen hat. 🙂 Liebe Grüße, Sarah aus dem Team von Satzgestalt

  • Anne
    Posted at 14:43h, 21 August Antworten

    Hallo Maike,
    toll, dass du nicht nur auf das neue Gesetz eingehst, sondern auch erklärst, warum Bar­rie­re­frei­heit eine Her­zens­an­ge­le­gen­heit sein sollte! Im Jahr 2024 sollte niemand mehr durch digitale Barrieren ein­ge­schränkt werden. Ich möchte auch auf diesen Artikel hinweisen: https://​www​.seo​agentur​.de/​m​a​g​a​z​i​n​/​w​e​b​s​i​t​e​-​b​a​r​r​i​e​r​e​frei/ Dort gibt es eine aus­führ­liche Check­liste, die zeigt, wie man eine Website bar­rie­re­frei gestalten

    • Sarah
      Posted at 13:02h, 28 August

      Hallo liebe Anne, vielen Dank für deinen Kommentar und den tollen Hinweis! Es freut uns sehr, dass dir der Artikel gefallen hat. Liebe Grüße Sarah aus dem Team von Satzgestalt

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